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Die Vermögensteuer ist eine Substanzsteuer, die vom Wert des Nettovermögens (Bruttovermögen abzüglich Schulden) des Steuerpflichtigen (natürliche oder juristische Person) berechnet wird, das zu einem bestimmten Stichtag vorhanden ist.

Die Vermögensteuer stand in Deutschland den Bundesländern zu.

Deutschland[]

Einführung[]

Im Jahr 1923 wurde die Vermögensteuer als Ersatz zum Reichsnotopfer eingeführt.

Aussetzung[]

Die Vermögensteuer, bzw. deren Steuererhebung, wurde im Jahr 1997 ausgesetzt. Das Vermögensteuergesetz gilt jedoch weiterhin, da es nicht aufgehoben wurde.

In diesem Zusammenhang wird häufig von der Abschaffung der Vermögensteuer gesprochen, was jedoch nicht korrekt ist.

Wiedereinführungsdiskussion[]