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Die Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer oft auch kurz als USt oder MwStbezeichnet, ist eine Gemeinschaftssteuer, Sachsteuer, Indirekte Steuer und Verkehrsteuer. Sie ist keine Realsteuer.

Allgemeines[]

Die Umsatzsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Bundesrepublik Deutschland. Sie macht einen Großteil des Steueraufkommens aus.

Steuerliche Rechtsquellen[]

Die Umsatzsteuer hat ihre steuerliche Rechtsquelle im Umsatzsteuergesetz, kurz auch UStG. Außerdem existieren die Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung, sowie die Umsatzsteuer-Richtlinien. Die Richtlinien wurden jedoch aufgehoben und im Umsatzsteuer-Anwendungserlass

System der Umsatzsteuer[]

Die Umsatzsteuer erfasst wirtschaftliche Verkehrsvorgänge, weshalb sie zu den Verkehrssteuern gehört. Als Gemeinschaftssteuer steht die Steuer dem Bund, den Ländern und den Gemeinden zu. Die Umsatzsteuer wird auf allen Wirtschaftsstufen erhoben

  • Urerzeugung (Landwirtschaft, Rohstoffgewinnung)
  • Weiterverarbeitung (Industrie und Handwerk)
  • Großhandel
  • Einzelhandel

Da sie alle Phasen des Wirtschaftsvorgangs durchläuft, wird sie auch Allphasenumsatzsteuer (mit Vorsteuerabzug) genannt.

Die Umsatzsteuer ist außerdem eine Indirekte Steuer, da die gesamte Umsatzsteuer letztendlich der Verbraucher (an die Unternehmer) zahlt. Die Unternehmer führen die Zahllast an das Finanzamt ab.

Umsatzsteuer aus dem Verkauf 100.000,00 €
- gezahlte Umsatzsteuer aus dem Einkauf (Vorsteuer) 80.000,00 €
= Zahllast ans Finanzamt 20.000,00 €

Beachte: Ist der Vorsteuerbetrag größer als die USt -> Vorsteuerüberhang (Forderung ans Finanzamt)

Geschichte[]

Die deutsche Umsatzsteuer entwickelte sich aus dem Gesetz über den Warenumsatzstempel, welches 1916 eingeführt wurde.

Der preußische Finanzminister Popitz schuf auf der Grundlage dieses Gesetzes das umfassende, neue Reichsumsatzsteuergesetz. Dieses trat im Jahr 1918 am 27. Juli in Kraft und wurde bis 1967 beibehalten.

Das Umsatzsteuergesetz vom 29.05.1967 stellt eine wichtige Revolution in diesem System dar, da mit ihm am 01.01.1968 die Allphasen-Nettoumsatzsteuer mit Vorsteuerabzug eingeführt wurde. Dieses System löste die bis dahin gültige Allphasen-Bruttoumsatzsteuer ab. Das neue Steuersystem bewirkt, dass nur der Mehrwert - auch Wertschöpfung genannt - besteuert wird.

Die Steuergrenzen im Bezug auf die USt sind innerhalb des europäischen Binnenmarktes am 01.01.1993 weggefallen. Diese Zäsur bewirkte das Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz, dass seit 1993 mehrmals geändert wurde. Zuletzt geschah dies durch das Jahressteuergesetz 2010.

Weiterführende Links[]

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