Ein Steuerschuldner (auch Steuersubjekt genannt) ist die natürliche oder juristische Person, die den gesetzlichen Tatbestand verwirklicht und die materielle Steuerpflicht zu erfüllen hat. Der Steuerschuldner ist zur Entrichtung der Steuer verpflichtet. Vom Steuerschuldner sind der Steuerpflichtige und der Steuerzahler zu unterscheiden.
Steuerpflichtiger ist, wer eine Steuer schuldet, für eine Steuer haftet, eine Steuer für Rechnung eines Dritten einzubehalten und abzuführen hat, wer eine Steuererklärung abzugeben, Sicherheit zu leisten, Bücher und Aufzeichnungen zu führen oder andere ihm durch die Steuergesetze auferlegte Verpflichtungen zu erfüllen hat (§ 33 AO).
Der Steuerzahler hingegen entrichtet die Steuer.
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