Der Steuersatz zur Umsatzsteuer wird grundsätzlich durch den § 12 UStG geregelt.
§ 12 (1) UStG | § 12 (2) UStG | § 24 UStG |
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allgemeiner Steuersatz von 19 % | ermäßigter Steuersatz 7 % | Durchschnittssätze in der Land- und Forstwirtschaft |
sofern kein ermäßigter Steuersatz | § 12 (2) Nr. 1 - 11 UStG i. V. m. Anlage 2 |
Der Steuersatz beträgt gemäß § 12 (1) UStG für jeden steuerpflichtigen Umsatz 19 Prozent der Bemessungsgrundlage (§§ 10, 11, 25 Abs. 3 und § 25a Abs. 3 und 4).
Die Steuer ermäßigt sich auf sieben Prozent für die im § 12 (2) UStG aufgeführten Umsätze.