Steuer Wiki
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Der Steuersatz zur Umsatzsteuer wird grundsätzlich durch den § 12 UStG geregelt.

§ 12 (1) UStG § 12 (2) UStG § 24 UStG
allgemeiner Steuersatz von 19 % ermäßigter Steuersatz 7 % Durchschnittssätze in der Land- und Forstwirtschaft
sofern kein ermäßigter Steuersatz § 12 (2) Nr. 1 - 11 UStG i. V. m. Anlage 2

Der Steuersatz beträgt gemäß § 12 (1) UStG für jeden steuerpflichtigen Umsatz 19 Prozent der Bemessungsgrundlage (§§ 10, 11, 25 Abs. 3 und § 25a Abs. 3 und 4).

Die Steuer ermäßigt sich auf sieben Prozent für die im § 12 (2) UStG aufgeführten Umsätze.

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