Das Recht spielt im Alltag und auch im Beruf eine sehr wichtige Rolle.
Rechtsordnung[]
Die Rechtsordnung bezeichnet die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die für alle verbindlich sind.
Rechtsquellen[]
Gesetzesrecht[]
Das Gesetzesrecht gehört zum geschriebenen Recht. Dazu zählen auf Bundesebene unter anderem
- die Verfassung (in D das Grundgesetz)
- Gesetze, die von Bundestag und -rat (Legislative) verfasst werden, z.B. Steuergesetze, Strafgesetz, etc.
- Rechtsverordnungen
- von der Exekutive (Bundesregierung)
- gelten für eine unbestimmte Anzahl von Personen, also für die Allgemeinheit,
- z. B. ESt-DV, USt-DV,
- Satzungen
- von Selbstverwaltungs-Körperschaften,
- gelten für eine bestimmte Anzahl von Personen,
- z.B. Universitäten, Gemeinden, IHK, Steuerberaterkammer, AGs, GmbHs und Vereine.
Vertragsrecht[]
Das Vertragsrecht gehört sowohl zum geschriebenen Recht, als auch zum ungeschriebenen Recht.
Verträge sind eine individuelle Absprache zwischen Rechtssubjekten (z.B. Kaufvertrag, Ausbildungsvertrag, Mietvertrag, etc.)
Gewohnheitsrecht[]
Das Gewohnheitsrecht gehört zum ungeschriebenen Recht. Es hat so lange Bestand, bis der Gesetz- (Parlament) oder Verordnungsgeber (Exekutive) es allenfalls durch geschriebenes Recht ersetzt.
Es muss eine langandauernde, stetige Angewohnheit sein (z. B. Wegerecht)
Gerichtsrecht[]
Dieses wird von den höchsten Gerichten des jeweiligen Rechtsgebietes (also etwa dem Steuerrecht) gesetzt, indem diese vom Gesetzgeber unabsichtlich offen gelassene Sachverhalte innerhalb des Gesetzes- oder Verordnungstextes ergänzen. Was so lange Gültigkeit hat, bis der Gesetz- oder Verordnungsgeber sie selber - allenfalls anders - regelt, oder dann das höchste Gericht selber seine eigenen Entscheide abändert.
Objektives und Subjektives Recht[]
- Siehe Objektives Recht und Subjektives Recht.
Privatrecht und Öffentliches Recht[]
- Siehe Privatrecht und Öffentliches Recht.
Rechtssubjekte und -objekte[]
- Siehe Natürliche Personen und Juristische Personen, sowie Rechtsobjekte.