Personengesellschaften enstehen durch einen Vertrag zwischen mindestens zwei Personen, die sich zur gemeinsamen Zweckerfüllung zusammenschließen. Die Personen führen die Gesellschaft selbst und nach außen hin.
Personengesellschaften werden zur Betreibung von
- Handelsgewerben und
- Vermögensverwaltungen
gegründet.
Arten der Personengesellschaft[]
- Personenhandelsgesellschaften
- Offene Handelsgesellschaft
- Kommanditgesellschaft
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts
- Partnerschaftsgesellschaft