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Als Juristische Person bezeichnet man die Vereinigung von Personen oder einer Vermögensmasse, die auf Grund hoheitlicher Anerkennung rechtsfähig ist und somit selbst Träger von Rechten und Pflichten sein kann.

Es gibt weiterhin Juristische Personen des Öffentlichen Rechts, sowie des privaten Rechts.

Juristische Personen
des öffentlichen Rechts des privaten Rechts

Körperschaften

Anstalten

Stiftungen Handelsrecht jur. Personen des bürgerlichen Rechts


Gebietskörperschaften

Personalkörperschaften

  • Radio
  • Vermögen im Mittelpunkt
  • Gemeinwohl
  • z. B. Kunstgalerien, Volkswagen-Stiftung
  • Wirtschaftliche Vereinigungen
  • Idealvereine
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