Gesellschaft mit beschränkter Haftung | |
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Rechtsverhältnis: | Kapitalgesellschaft, juristische Person |
Gründung: | Siehe Gründung |
Firma: | Sach-, Personen-, Misch- oder Fantasiefirma Zusatz "Aktiengesellschaft" oder "AG" |
Kapital: | Siehe Kapital |
Organe: | Siehe Organe |
Geschäftsführung: | Geschäftsführer |
Vertretung: | Geschäftsführer |
Haftung: | Siehe Haftung |
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, auch GmbH, ist eine Kapitalgesellschaft sowie juristische Person des privaten Rechts. Die gesetzliche Grundlage bildet das GmbH-Gesetz.
Gründung[]
- Abschluss der Satzung = Vorgründungsgesellschaft
- Notarielle Beurkundung = Vor-GmbH
- Eintragung ins Handelsregister = GmbH
Kapital[]
Das Stammkapital der GmbH muss mindestens 25.000,00 € betragen.
Zum Zeitpunkt der Handelregistereintragung muss die Mindesteinlage erbracht werden. Diese beträgt mindestens ein Viertel der endgültigen Stammeinlage jedes Gesellschafters. Insgesamt muss der Gesamtbetrag der eingebrachten Mindesteinlagen jedoch auf 12.500,00 € lauten.
Anteile können veräußert (jedoch nicht an der Börse) oder mit notarieller Beurkundung vererbt werden.
Organe[]
Die drei Organe der Gesellschaft mit beschränkter Haftung sind
- Gesellschafter
- Gesellschafterversammlung
- Aufsichtsrat (>500 Arbeitnehmer)
Haftung[]
Die GmbH haftet nur mit dem Gesellschaftsvermögen, die Gesellschafter nur mit ihrer Stammeinlage. Es kann aber eine Nachschusspflicht geregelt werden.
Gewinnverwendung[]
Gewinne können ausgeschüttet, in Rücklagen eingestellt oder vorgetragen werden.
Verluste können durch aufgelöste Rücklagen, Nachschüsse oder Gewinne aus dem Vorjahr getilgt oder ins kommende Jahr vorgetragen werden.
Jahresüberschuss | |
+ | Gewinnvortrag |
- | Verlustvortrag |
= | Bilanzgewinn |
Steuerliche Behandlung[]
Die GmbH ist als juristische Person ein selbständiges Steuersubjekt und unterliegt somit grundsätzlich der
Die Ausschüttungen unterliegen der