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Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Rechtsverhältnis: Kapitalgesellschaft, juristische Person
Gründung: Siehe Gründung
Firma: Sach-, Personen-, Misch- oder Fantasiefirma

Zusatz "Aktiengesellschaft" oder "AG"

Kapital: Siehe Kapital
Organe: Siehe Organe
Geschäftsführung: Geschäftsführer
Vertretung: Geschäftsführer
Haftung: Siehe Haftung

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, auch GmbH, ist eine Kapitalgesellschaft sowie juristische Person des privaten Rechts. Die gesetzliche Grundlage bildet das GmbH-Gesetz.

Gründung[]

  1. Abschluss der Satzung = Vorgründungsgesellschaft
  2. Notarielle Beurkundung = Vor-GmbH
  3. Eintragung ins Handelsregister = GmbH

Kapital[]

Das Stammkapital der GmbH muss mindestens 25.000,00 € betragen.

Zum Zeitpunkt der Handelregistereintragung muss die Mindesteinlage erbracht werden. Diese beträgt mindestens ein Viertel der endgültigen Stammeinlage jedes Gesellschafters. Insgesamt muss der Gesamtbetrag der eingebrachten Mindesteinlagen jedoch auf 12.500,00 € lauten.

Anteile können veräußert (jedoch nicht an der Börse) oder mit notarieller Beurkundung vererbt werden.

Organe[]

Die drei Organe der Gesellschaft mit beschränkter Haftung sind

Haftung[]

Die GmbH haftet nur mit dem Gesellschaftsvermögen, die Gesellschafter nur mit ihrer Stammeinlage. Es kann aber eine Nachschusspflicht geregelt werden.

Gewinnverwendung[]

Gewinne können ausgeschüttet, in Rücklagen eingestellt oder vorgetragen werden.

Verluste können durch aufgelöste Rücklagen, Nachschüsse oder Gewinne aus dem Vorjahr getilgt oder ins kommende Jahr vorgetragen werden.

Jahresüberschuss
+ Gewinnvortrag
- Verlustvortrag
= Bilanzgewinn

Steuerliche Behandlung[]

Die GmbH ist als juristische Person ein selbständiges Steuersubjekt und unterliegt somit grundsätzlich der

Die Ausschüttungen unterliegen der

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