Die Gewinnermittlung ist eine typische Dienstleistung des Steuerberaters an seinen Mandanten. Es ist wichtig, welcher Tätigkeit der Mandant nachgeht.
Auf Grund dessen ergeben sich handels- und steuerrechtliche Vorschriften zur Gewinnermittlung:
- Sollte der Mandant entweder Buchführungspflichtig oder davon befreit sein,
- muss/darf er seinen Gewinn mittels
- Betriebsvermögensvergleich
- Einnahmenüberschussrechnung
- ermitteln.
Außerdem kann die Gewinnermittlung
- für Land- und Forstwirte nach Durchschnittssätzen gemäß § 13a EStG,
- bei Betrieben mit Handelsschiffen im internationalen Verkehr nach der im Betrieb geführten Tonnage nach § 5a EStG oder
- durch Schätzung der Besteuerungsgrundlagen gemäß § 162 AO
erfolgen.