Die Firma gemäß § 17 HGB ist der geschäftliche Name oder Unternehmensname eines Kaufmann, unter dem er
- seine Geschäfte betreibt,
- unterschreibt sowie
- klagen und verklagt werden kann.
Kennzeichnung und Unterscheidung[]
Gemäß § 18 HGB muss die Firma zur Kennzeichnung des Kaufmanns geeignet sein und Unterscheidungskraft besitzen.
- Kennzeichnungswirkung
- Unterscheidungskraft
- Rechtsform bzw. Gesellschaftsform
Firmenarten[]
Firmenarten | |||
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Personenfirma | Sachfirma | Fantasiefirma | Gemischte Firma |
Beispiel: Stefan Schwarz e. K. | Bürobedarf e. K. | Bürotraum e. K. | Schwarz Bürobedarf e. K. |
+ Rechtsform |
Firmengrundsätze[]
- Firmenöffentlichkeit: die Firma muss in das Handelsregister eingetragen sein.
- Firmenwahrheit- und klarheit oder Irreführungsverbot: die Angaben müssen wahr und richtig sein. Sie dürfen nicht in die Irre führen.
- Firmenbeständigkeit: Bei einem Inhaberwechsel darf der neue Inhaber die Firma unter der gleichen Bezeichnung weiterführen.
- Firmenausschließlichkeit: die Firma muss ich von anderen Firmen am selben Ort deutlich unterscheiden.