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Die Firma gemäß § 17 HGB ist der geschäftliche Name oder Unternehmensname eines Kaufmann, unter dem er

  • seine Geschäfte betreibt,
  • unterschreibt sowie
  • klagen und verklagt werden kann.

Kennzeichnung und Unterscheidung[]

Gemäß § 18 HGB muss die Firma zur Kennzeichnung des Kaufmanns geeignet sein und Unterscheidungskraft besitzen.

  • Kennzeichnungswirkung
  • Unterscheidungskraft
  • Rechtsform bzw. Gesellschaftsform

Firmenarten[]

Firmenarten
Personenfirma Sachfirma Fantasiefirma Gemischte Firma
Beispiel: Stefan Schwarz e. K. Bürobedarf e. K. Bürotraum e. K. Schwarz Bürobedarf e. K.
+ Rechtsform

Firmengrundsätze[]

  • Firmenöffentlichkeit: die Firma muss in das Handelsregister eingetragen sein.
  • Firmenwahrheit- und klarheit oder Irreführungsverbot: die Angaben müssen wahr und richtig sein. Sie dürfen nicht in die Irre führen.
  • Firmenbeständigkeit: Bei einem Inhaberwechsel darf der neue Inhaber die Firma unter der gleichen Bezeichnung weiterführen.
  • Firmenausschließlichkeit: die Firma muss ich von anderen Firmen am selben Ort deutlich unterscheiden.
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