Die Finanzverwaltung ist Teil der öffentlichen Verwaltung, welche für die Festsetzung und Erhebung von Steuern zuständig ist. In der Bundesrepublik Deutschland wird die Finanzverwaltung in Bundes- und Landesfinanzverwaltung gegliedert.
Der Aufbau der Finanzverwaltung wird durch das Finanzverwaltungsgesetz (FVG) geregelt.
Bundesfinanzverwaltung[]
Die Bundesfinanzverwaltung wird in die vierstufigen Bundesfinanzbehörden gegliedert.
Landesfinanzverwaltung[]
Die Landesfinanzverwaltung wird in die dreistufigen Landesfinanzbehörden gegliedert.