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Einzelunternehmen
Gründung: Siehe Gründung
Firma: Sach-, Personen-, Misch- oder Fantasiefirma

Zusatz

Zusatz "Aktiengesellschaft" oder "AG"

Kapital: Siehe Kapital
Geschäftsführung: Einzelunternehmer
Vertretung: Einzelunternehmer
Haftung: Siehe Haftung

Bei der Einzelunternehmen, auch Einzelunternehmung genannt, ist eine einzelne natürliche Person - der/die Einzelunternehmer(in) - selbständig

  • land- und forstwirtschaftlich,
  • gewerblich oder
  • freiberuflich tätig.

Das Einzelunternehmen ist die häufigste Unternehmensrechtsform in Deutschland.

Firma[]

Wenn das EU Kaufmann im Sinne des HGB ist, muss es eine Firma annehmen. Diese Firma muss

  • eine Personen-, Sach-, Misch- oder Fantasiebezeichnung und
  • die Rechtsformbezeichnung (eingetragene(r) Kauffrau oder -mann, sowie auch "e.K.", "e.Kffr." oder "e.Kfm." möglich)

enthalten.

Gründung[]

Die Gründung erfolgt formlos.

Die Eintragung ins Handelsregister muss vorgenommen werden, sobald die Unternehmung einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.

Kapital[]

Ein Mindestkapital ist für das EU nicht vorgeschrieben.

Einlagen und Entnahmen des Einzelunternehmers werden über das Privatkonto gebucht.

Haftung[]

Der Einzelunternehmer haftet für sämtliche Verbindlichkeiten des Untenehmens

  • alleine,
  • persönlich und
  • unbeschränkt

mit seinem Geschäfts- und Privatvermögen.

Steuerliche Behandlung[]

Einkommensteuer[]

Der Einzelunternehmer, nicht die Unternehmung, ist einkommensteuerpflichtig. Je nach Tätigkeit liegen

vor.

Der Einzelunternehmer hat eine Gewinnermittlung nach Maßgabe der geltenden Vorschriften vorzunehmen.

Gewerbesteuer[]

Soweit ein Gewerbebetrieb nach § 15 EStG vorliegt, ist das EU im Sinne des § 2 GewStG gewerbesteuerpflichtig.

Umsatzsteuer[]

Die natürliche Person - also Einzelunternehmer(in) - wird mit Ausübung einer "nachhaltigen Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen" Unternehmer im Sinne des § 2 UStG. Die Umsätze nach § 1 (1) UStG sind somit umsatzsteuerbar und, soweit nicht steuerbefreit durch § 4 UStG, auch steuerpflichtig.