Steuer Wiki
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==Einteilung der Steuern nach der Ertragshoheit==
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:»Wem steht die Steuer zu?«
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===Bundessteuern===
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*Siehe [http://de.steuern.wikia.com/wiki/Bundessteuer Bundessteuer].
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===Landessteuern===
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*Siehe [http://de.steuern.wikia.com/wiki/Landessteuer Landessteuer].
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===Gemeindesteuern===
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*Siehe [http://de.steuern.wikia.com/wiki/Gemeindesteuer Gemeindesteuer].
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===Gemeinschaftssteuern===
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*Siehe [http://de.steuern.wikia.com/wiki/Gemeinschaftssteuer Gemeinschaftssteuer].
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==Einteilung der Steuern nach der Überwälzbarkeit==
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:»Wer zahlt letztendlich die Steuer?«
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===Direkte Steuern===
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*Siehe [http://de.steuern.wikia.com/wiki/Direkte_Steuer Direkte Steuer].
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===Indirekte Steuern===
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*Siehe [http://de.steuern.wikia.com/wiki/Indirekte_Steuer Indirekte Steuer].
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==Einteilung der Steuern nach der Behandlung im Rechnungswesen==
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:»Verringern die Steuern den Gewinn?«
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===Personen(Subjekt)steuern===
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*Siehe [http://de.steuern.wikia.com/wiki/Personensteuer Personensteuer].
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===Sach(Objekt)steuern===
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*Siehe [http://de.steuern.wikia.com/wiki/Sachsteuer Sachsteuer].
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==Einteilung der Steuern nach dem Steuergegenstand==
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:»Einteilung nach der Verwaltungspraxis im Finanzamt.«
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===Besitzsteuern===
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*Siehe [http://de.steuern.wikia.com/wiki/Besitzsteuer Besitzsteuer].
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===Verkehrsteuern===
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*Siehe [http://de.steuern.wikia.com/wiki/Verkehrsteuer Verkehrsteuer].
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===Verbrauchsteuern===
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*Siehe [http://de.steuern.wikia.com/wiki/Verbrauchsteuer Verbrauchsteuer].
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===Zölle===
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*Siehe [http://de.steuern.wikia.com/wiki/Z%C3%B6lle Zölle].
 
==Tabelle zur Einteilung der Steuern==
 
==Tabelle zur Einteilung der Steuern==
 
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*Bundessteuer
 
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*Gemeindesteuer
 
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(*) Die deutsche Kraftfahrzeugsteuer war bis zum 30. Juni 2009 eine Ländersteuer und ist seit dem 1. Juli 2009 eine Bundessteuer (Art. 106 Abs. 1 Nr. 3 GG).
 
*Die deutsche Kraftfahrzeugsteuer war bis zum 30. Juni 2009 eine Ländersteuer und ist seit dem 1. Juli 2009 eine Bundessteuer (Art. 106 Abs. 1 Nr. 3 GG).
 
 
[[Kategorie:Allgemeine Steuerlehre]]
 
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Aktuelle Version vom 14. Januar 2019, 18:53 Uhr

Die verschiedenen Steuern können nach diversen Kriterien in mehrere Steuerarten eingeteilt werden. Diese überschneiden sich teilweise, weshalb im Anhang eine Tabelle quer durch alle Eigenschaften zu finden ist.

Einteilung der Steuern nach der Ertragshoheit

»Wem steht die Steuer zu?«

Bundessteuern

Landessteuern

Gemeindesteuern

Gemeinschaftssteuern

Einteilung der Steuern nach der Überwälzbarkeit

»Wer zahlt letztendlich die Steuer?«

Direkte Steuern

Indirekte Steuern

Einteilung der Steuern nach der Behandlung im Rechnungswesen

»Verringern die Steuern den Gewinn?«

Personen(Subjekt)steuern

Sach(Objekt)steuern

Einteilung der Steuern nach dem Steuergegenstand

»Einteilung nach der Verwaltungspraxis im Finanzamt.«

Besitzsteuern

Verkehrsteuern

Verbrauchsteuern

Zölle

Tabelle zur Einteilung der Steuern

Einteilungsmerkmal Ertragshoheit

Berücksichtigung persönlicher Verhältnisse

Auswirkungen beim Steuerschuldner

Steuergegenstand

§ 3 (2) AO
Steuerart
  • Bundessteuer
  • Landessteuer
  • Gemeindesteuer
  • Gemeinschaftsteuer
  • Personensteuer
  • Sachsteuer
  • Direkte Steuer
  • Indirekte Steuer
  • Besitzsteuer
  • Verkehrsteuer
  • Verbrauchsteuer
  • Zoll

Realsteuer


ja oder nein?

Umsatzsteuer

Gemeinschaftssteuer Sachsteuer Indirekte Steuer Verkehrsteuer nein
Einkommensteuer Gemeinschaftssteuer Personensteuer Direkte Steuer Besitzsteuer nein
Körperschaftsteuer Gemeinschaftssteuer Personensteuer Direkte Steuer Besitzsteuer nein
Einfuhrumsatzsteuer Gemeinschaftssteuer Sachsteuer Indirekte Steuer Verbrauchsteuer nein
Kraftfahrzeugsteuer Bundessteuer (*) Sachsteuer Direkte Steuer Verkehrsteuer nein
Gewerbesteuer Gemeindesteuer Sachsteuer Direkte Steuer Besitzsteuer ja
Grunderwerbsteuer Landessteuer Sachsteuer Direkte Steuer Verkehrsteuer nein

Energiesteuer

(früher Mineralölsteuer)

Bundessteuer Sachsteuer Indirekte Steuer Verbrauchsteuer nein
Biersteuer Landessteuer Sachsteuer Indirekte Steuer Verbrauchsteuer nein
Erbschaftsteuer Landessteuer Personensteuer Direkte Steuer Besitzsteuer nein
Grundsteuer Gemeindesteuer Sachsteuer Direkte Steuer Besitzsteuer ja

(*) Die deutsche Kraftfahrzeugsteuer war bis zum 30. Juni 2009 eine Ländersteuer und ist seit dem 1. Juli 2009 eine Bundessteuer (Art. 106 Abs. 1 Nr. 3 GG).