Die Einnahmen im Sinne der Einkommensteuer sind in steuerbare und nicht steuerbare Einnahmen aufzuteilen.
Definition[]
Steuerbare Einnahmen |
Nicht steuerbare Einnahmen | |||
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steuerfrei § 3 EStG |
steuerpflichtig § 2 EStG |
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Die Einnahmen im Sinne der Einkommensteuer sind in steuerbare und nicht steuerbare Einnahmen aufzuteilen.
Steuerbare Einnahmen |
Nicht steuerbare Einnahmen | |||
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steuerfrei § 3 EStG |
steuerpflichtig § 2 EStG |
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