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Das deutsche Einkommensteuergesetz definiert gemäß § 2 zwischen Sieben Einkunftsarten, denen im EStG mindestens ein Paragraph zugerechnet wird. Außerdem wird weiterhin in Gewinn- und Überschusseinkünfte unterschieden.

Gewinneinkünfte[]

Land- und Forstwirtschaft §§ 13, 13a,14 und 14a EStG[]

Siehe Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft.

Gewerbebetrieb §§ 15, 16 und 17 EStG[]

Siehe Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

Selbständiger Arbeit § 18 EStG[]

Siehe Einkünfte aus selbständiger Arbeit.

Überschusseinkünfte[]

Nichtselbständiger Arbeit §19 EStG[]

Siehe Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.

Kapitalvermögen § 20 EStG[]

Siehe Einkünfte aus Kapitalvermögen.

Vermietung und Verpachtung § 21 EStG[]

Siehe Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Sonstige Einkünfte §§ 22 und 23 EStG[]

Siehe Sonstige Einkünfte.

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