Das deutsche Einkommensteuergesetz definiert gemäß § 2 zwischen Sieben Einkunftsarten, denen im EStG mindestens ein Paragraph zugerechnet wird. Außerdem wird weiterhin in Gewinn- und Überschusseinkünfte unterschieden.
Gewinneinkünfte[]
Land- und Forstwirtschaft §§ 13, 13a,14 und 14a EStG[]
Siehe Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft.
Gewerbebetrieb §§ 15, 16 und 17 EStG[]
Siehe Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
Selbständiger Arbeit § 18 EStG[]
Siehe Einkünfte aus selbständiger Arbeit.
Überschusseinkünfte[]
Nichtselbständiger Arbeit §19 EStG[]
Siehe Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
Kapitalvermögen § 20 EStG[]
Siehe Einkünfte aus Kapitalvermögen.
Vermietung und Verpachtung § 21 EStG[]
Siehe Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
Sonstige Einkünfte §§ 22 und 23 EStG[]
Siehe Sonstige Einkünfte.