Die Einkommensteuer ist eine US-Amerikanische Steuer, die auf das Einkommen erhoben wird.
Einkommensteuerpflicht[]
Die unbeschränkte Steuerpflicht zur Einkommensteuer besteht für
- amerikanische Staatsbürger und
- Ausländer, die mit dauerhafter Green Card in den USA leben.
Sie müssen für alle Einkünfte aus dem In- und Ausland Steuern entrichten.
Beschränkte Est-Pflicht besteht für nur vorrübergehend in den USA Lebende (non-resident alien). Sie müssen lediglich ihre Verdienste aus den USA versteuern, da es ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den USA und Deutschland gibt.
Steuerhoheit und -erhebung[]
Die Steuerhoheit existiert auf der Ebene
- des Bundes (federal tax),
- der Bundestaaten (state income tax) sowie
- der Gemeinden (community / local tax).
Sieben Bundesstaaten (Alaska, Florida, Nevada, South Dakota, Texas und Wyoming).verzichten gegenwärtig auf die Erhebung der bundesstaatlichen Einkommensteuer.
Für die Erhebung der federal tax ist die Bundessteuerhörde Internal Revenue Service zuständig, welches dem Finanzministerium der Vereinigten Staaten (Department of Treasury) unterstellt ist.
Doppelbesteuerungsabkommen[]
Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika existiert seit 29. August 1989 ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen, sowie einiger anderer Steuern.[1]
Am 1. Juni 2006 erfolgte die erste Änderung.[2]
Geschichte[]
Die Einkommensteuer wurde vom Kongress unter Präsident Abraham Lincoln im sogenannten Revenue Act eingeführt, um staatliche Einnahmen zu erzielen.
Einzelnachweise[]
- ↑ http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Verein_Staaten/001.html
- ↑ http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Verein_Staaten/004.html