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Die Einkommensteuer ist eine Personensteuer, Besitzsteuer und Direkte Steuer. Als Gemeinschaftssteuer steht sie sowohl Bund, Ländern als auch Gemeinden zu. Sie ist eine Veranlagungssteuer und Privatsteuer, sowie nicht abzugsfähig als Betriebsausgabe.
Allgemeines[]
Die Einkommensteuer kann in der Form von
- veranlagter Einkommensteuer durch Steuererklärung,
- Lohnsteuer und
- Abgeltungsteuer
auftreten.
Außerdem spielen Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer eine wichtige Rolle im Bezug auf die ESt.
Rechtsgrundlagen[]
Ihre Rechtsgrundlage findet sich vorwiegend im Einkommensteuergesetz, sowie in der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung und den Einkommensteuer-Richtlinien. Die Richtlinie ist aber nur für Finanzbehörden bindend.
Auch die Lohnsteuer-Durchführungsverordnung und Lohnsteuer-Richtlinien bieten Quellen.
Steuerpflicht[]
Siehe Steuerpflicht (Einkommensteuer).
Bemessungsgrundlagen und Begriffsdefinition[]
- Einnahmen
- Steuerfreie Einnahmen
- Aufwendungen (Einkommensteuer)
- Werbungskosten
- Pauschbeträge für Werbungskosten
- Kinderbetreuungskosten
- Altersentlastungsbetrag
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Gewinnermittlung[]
Siehe Gewinnermittlung.
Sonderausgaben[]
Siehe Sonderausgaben und Verlustabzug.
Vereinnahmung und Verausgabung[]
Siehe Vereinnahmung und Verausgabung.
Außergewöhnliche Belastungen[]
- Siehe Außergewöhnliche Belastungen.
Einkommensteuertarif[]
- Siehe Einkommensteuertarif.
Veranlagung[]
- Veranlagungszeitraum (Einkommensteuer)
- Ermittlungszeitraum (Einkommensteuer)
- Veranlagungsformen.
- Einzelveranlagung
- Zusammene Veranlagung
- Getrennte Verlagung
- Besondere Veranlagung
Tarif[]
Siehe Einkommensteuertarif und Progressionsvorbehalt.
Erhebung[]
- Entstehung (Einkommensteuer und Tilgung (Einkommensteuer),
- Einkommensteuer-Vorauszahlung