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Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 EStG sind eine Einkunftsart, die außerdem zu den Überschusseinkünften zählt.
Einnahmen[]
- Subsidiaritätsprinzip
- Privatvermögen
- Überlassung von unbeweglichem Vermögen (Gebäude, Gebäudeteile oder Grundstücke)
- Überlassung von Sachinbegriffen
- Überlassung von Rechten
- Veräußerung von Miet- und Pachtzinsforderung
Arten[]
- Miet- und Pachtentgelte
- Umlagen für Wasser, Müllabfuhr und Straßenreinigung
- Sonstige Einnahmen (Zuschuss auf Sozialwohnungen von öffentlichen Kassen, Ersatzzahlung von Mieter, etc.)
Werbungskosten[]
- Schuldzinsen
- Erhaltungsaufwendungen
- Abschreibung
- sonstige Werbungskosten, z. B. Grundsteuer