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Die Biersteuer ist Landessteuer, Sachsteuer, Indirekte Steuer und Verbrauchsteuer. Die Höhe der Biersteuer richtet sich nach dem Stammwürzegehalt (gemessen in Grad Plato) des Bieres. Die Bemessungsgrundlage für die Biersteuer ist der Jahresausstoß des Brauereibetriebes.

Das Steueraufkommen aus Biersteuer ist in Deutschland von 2001 bis 2010 deutlich zurückgegangen.

Alkoholfreies Bier unterliegt nicht der Biersteuer, der Limonadenanteil in einem Radler hingegen wird mit seinem Zuckergehalt besteuert.