Als Arbeitnehmer werden natürliche Personen bezeichnet, welche
- im öffentlichen oder privaten Dienst beschäftigt sind oder waren
- aus diesem oder einem früheren Dienstverhältnis einen Arbeitslohn beziehen
- ihrem Arbeitgeber ihre Arbeitskraft schulden
- an die Weisungen ihres Arbeitgebers gebunden sind
- außerdem gehören noch die Rechtsnachfolger zu eben jenem
- z. B. Witwe eines Arbeitnehmers
Inhaltsverzeichnis
Soziale Sicherheit und Leistungen
Die Arbeitnehmer unterliegen in Deutschland einem besonderen Schutz durch das Sozialsystem. Es gibt zum Beispiel
- das Mutterschutzgesetz und entsprechende Leistungen,
- die gesetzlichen Sozialversicherungen und
- Private Versicherungen
Interessenvergleich
- Siehe Interessenvergleich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Da es zum Interessenkonflikt mit dem Arbeitgeber kommen kann, benötigt man gesetzliche Regelungen.
Für die Interessen der Arbeitnehmer tritt meist eine Gewerkschaft ein.
Kündigungsschutz
- Siehe Kündigungsschutz.
Arbeitnehmer genießen einen umfassenden Kündigungsschutz, der sie vor sozial ungerechtfertigten und i. d. R. auch vor sofortigen Kündigungen schützt.
Arbeitszeit
- Siehe Arbeitszeitgesetz.